Funktionstraining
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- Zuletzt aktualisiert am Sonntag, 11. Dezember 2011 12:04
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Die Funktionstrainingsgruppe
Es gibt sie ab sofort auch in unserer Praxis.
Die Mittel der Krankengymnastik sind in unserem Gesundheitssystem in ihrem Umfang und ihrer zeitlichen Frequenz begrenzt. In Zeiten von Budgetierung bzw. Richtgrößen und Heilmittelrichtlinien mit ihren Begrenzungen des Regelfalles gibt es kaum noch ärztliche Möglichkeiten, im Bedarfsfall weitere Behandlungen zu verordnen. Auch wir, auf der therapeutischen Seite, sehen oftmals einen weiteren Handlungsbedarf und der Patient ist unglücklich über die in manchen Fällen doch arg begrenzten Alternativen.
Schon lange suche ich hier nach weiteren Wegen. Das Funktionstraining bietet nun die gesuchten Möglichkeiten. Es ist nicht budgetiert und kann vorteilhaft nach der klassischen krankengymnastischen Einzelbehandlung eingesetzt werden. Daher habe ich mich bei den Krankenkassen um Zulassung zum Funktionstraining beworben und sie bekommen.
Zum 1. Mai 2011 habe ich hier in meinen Praxisräumen in der Schillerstrasse eine Funktionstrainingsgruppe eingerichtet. 4 wöchentliche Termine gibt es zur Auswahl.
→ Hier geht es zu den Terminen für Funktionstraining.
Sechs bis zwölf Teilnehmer pro Gruppe werden als optimal angesehen.
Schwerpunktmäßig wird es in der orthopädischen Funktionstrainingsgruppe um den Bereich der Wirbelsäule und der Gelenke gehen, sodass bei folgenden Indikationsgruppen sinnvoll therapiert werden kann:
- Degenerationsprobleme der Bandscheibe
- Zervicale Syndrome
- Thorakale Syndrome
- Lumbale Syndrome
- Extravertebragene Kreuzschmerzen
Aber auch Erkrankungen aus dem rheumatischen Formenkreis, z.B. auch die Fibromyalie-Syndrome und die Osteoporose sind mögliche Indikationen.
Etwas allgemeiner formuliert, werden sich die Gruppen zu folgenden Themen finden:
- Knie, Hüfte, Fuß
- Schulter, Nacken, HWS
Außerdem:
- Beckenboden, Bauch (Tanzberger Konzept)
- Kraft und Ausdauer für Übergewichtige
- Sturzprophylaxe für Senioren
Weitere Themen werden sich durch die individuellen Probleme der Teilnehmer ergeben
Wie wird verordnet?
Funktionstraining wird in der Regel für 12 Monate verordnet. Nur bei gesicherten chronischen Krankheiten ist eine Verordnung über 24 Monate möglich. Diese Maßnahme muss vor Beginn von der Krankenkasse genehmigt werden. Der Einstieg in eine bestehende Gruppe ist jederzeit möglich.
Unser Ziel wird es sein, die Teilnehmer zu einem langfristigen, selbständigen und eigenverantwortlichen Bewegungstraining zu motivieren.
Welche Kassen finanzieren das Funktionstraining in unserer Praxis?
Dieses Angebot steht allen gesetzlich Versicherten zur Verfügung. Eine Ausnahme bildet bei AOK, hier ist eine Teilnahme in unserer Praxis leider (noch) nicht möglich.
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